AGBs

1. Geltungsbereich

Verträge mit Winfo Data kommen ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden, zustande; dies gilt auch, wenn wir anderslautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Lieferung von Software

Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen im Datenverkehr für die Mitglieder der Berufsgruppe für Dienstleistungen aus der Datenverarbeitung und Informationstechnik des allgemeinen Fachverbandes des Gewerbes“ und die „Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Organisations- und Programmierleistungen (Software) vom Bundesgremium des Maschinenhandels Berufsgruppe Büromaschinen in der Bundeswirtschaftskammer“

3. Lieferbedingungen

Liefertermine gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Besteller übergegangen ist. Wird ein Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten und ist eine vom Besteller danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Waren an die den Transport durchführende Person oder Einrichtung auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Verwendung unserer Transportmittel. Nimmt der Besteller die Lieferung nicht an, so können wir diese Produkte auf Kosten und Gefahr des Bestellers einlagern.

4. Zahlungsbedingungen

Fakturenbeträge sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, prompt und netto Kassa bei Erhalt der Ware zahlbar. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir 12 % Verzugszinsen p. A. zuzüglich Umsatzsteuer. Unsere Preise verstehen sich rein netto Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung, sowie der Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Bestellers.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den gesamten Kaufpreis für die gelieferte Ware geleistet hat. Bei Weiterveräußerung ist der Käufer verpflichtet, die entstehende Kaufpreisforderung an die Winfo Data GmbH abzutreten. Machen wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend oder verlangen wir die Herausgabe aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern der Besteller Kaufmann ist.

6. Gewährleistung

6.1  Winfo Data gewährleistet, daß die Hardware- und Softwareprodukte zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Konstruktions-, Herstellungs- oder Materialfehlern sind. Winfo Data wird Mängel während der Gewährleistungsdauer gemäß der nachstehend angeführten Bedingungen beheben. Weitergehende Ansprüche gegen Winfo Data sind ausgeschlossen. Winfo Data übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, daß der Liefergegenstand für die Zwecke des Kunden wirtschaftlich oder technisch brauchbar ist. 
6.2  Hardware: Bei gerechtfertigtem Gewährleistungsanspruch wird Winfo Data den Mangel wie folgt beheben:
6.2.1 Die Behebung von Mängeln erfolgt werktags in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr
6.2.2 Die Mängelbehebung erfolgt schnellstmöglich in der zentralen Servicestelle von Winfo Data.
6.2.3 Winfo Data ist berechtigt, nach eigener Wahl ein Ersatzgerät oder Ersatzteile zur Verfügung zu stellen oder das Gerät (oder Teile davon) zu reparieren und zurückzuliefern. Eine Verlängerung der Gewährleistungsdauer ist durch einen Austausch oder eine Reparatur nicht gegeben.
6.2.4 Winfo Data darf einen Mangel auch durch Dritte beheben lassen
6.2.5 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die durch nachfolgend angeführte Ereignisse verursacht wurden:
  - unsachgemäße Installation durch den Kunden oder durch Dritte
  - unsachgemäßen Gebrauch durch Kunden oder durch Dritte
  - unsachgemäße Bedienung durch Kunden oder durch Dritte- unsachgemäße Umbauten und/oder Erweiterungen durch den Kunden oder Dritte - unbefugte (nicht von Winfo Data schriftlich genehmigte) Reparaturversuche an gelieferten Teilen
  - unzulässige Betriebsbedingungen - Überspannung - atmosphärische oder statische Entladung
6.2.6  Winfo Data leistet keine Gewähr für Mängel, die durch natürlichen Verschleiß bedingt sind.
   
6.3  Software
6.3.1  Die entsprechenden Lizenzbedingungen und die darin enthaltenen Gewährleistungsbestimmungen der Hersteller der Softwareprodukte haben Priorität vor diesen „Gewährleistungsbedingungen für Systemprodukte“ von Winfo Data.
6.3.2  Da bei Fremdsoftware Winfo Data ausschließlich als Händler auftritt, tritt Winfo Data sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller der Software hiermit an den Kunden ab. Kann der Kunde die ihm abgetretenen Rechte innerhalb der Gewährleistungsfrist gegenüber dem Hersteller rechtlich nicht durchsetzen, ist Winfo Data zur Gewährleistung verpflichtet. Diese Gewährleistung beschränkt sich auf das Recht, den Kaufvertrag über die fehlerhafte Software rückgängig zu machen. Ist die Behebung von Mängeln mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, ist Winfo Data berechtigt, den Vertrag zu wandeln.
6.3.3  Bei Softwarefehlern die nicht einfach reproduzierbar sind, stellt der Kunde Winfo Data auf Verlangen ein bearbeitbares Testbeispiel (bis zu 70 Zeilen) in maschinenlesbarer Form zur Verfügung.
6.3.4  Die Installation von Software erfolgt durch den Kunden und ist nicht durch die Gewährleistung abgedeckt oder wird von Winfo Data durchgeführt und nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz verrechnet.
6.3.5  Software-Unterstützung vor Ort sowie Systemadministration ist nicht durch die Gewährleistung abgedeckt und wird nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz verrechnet
   
6.4 Service- und Supportleistungen
6.4.1 Hardware- und Softwarelieferungen, die im Zuge einer Service- oder Supportleistung durchgeführt werden, unterliegen den unter Punkt 6.2 und 6.3 angeführten Gewährleistungsbedingungen.
6.4.2 Für den Fall, daß Service- und Supportleistungen von Winfo Data nicht mangelfrei durchgeführt werden, steht dem Kunden die Zurückhaltung der Bezahlung Dienstleistungen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung mangelfrei erbracht ist, zu.
6.4.3 Aus der Dauer einer Service- und/oder Supportleistung ist in keinem Fall ein Gewährleistungsanspruch ableitbar
   
6.5 Allgemeines
6.5.1 Sämtliche Mängel im Rahmen der Gewährleistung müssen innerhalb der Gewährleistungsdauer und unverzüglich (längstens innerhalb von 10 Tagen) nach Auftreten des Mangels schriftlich und mit detaillierter Beschreibung des Fehlerbildes gerügt werden.
6.5.2 Der Kunde verpflichtet sich, ausgetauschte Teile ordnungsgemäß verpackt innerhalb von 5 Arbeitstagen auf sein Risiko und seine Kosten an Winfo Data zurückzusenden. Sollte dies nicht erfolgen, wird Winfo Data den Austauschteil zum gültigen Listenpreis in Rechnung stellen
6.5.3 Alle telefonischen Anforderungen von Winfo Data Leistungen durch Mitarbeiter des Kunden, gelten als Auftrag. Alle Arbeiten, die außerhalb der Gewährleistungsverpflichtungen aufgrund einer derartigen Anforderung erbracht werden, können dem Kunden gemäß der geltenden Sätze von Winfo Data verrechnet werden.
6.5.4 Winfo Data haftet einem Unternehmer gegenüber nicht für Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz wegen eines Produktfehlers der Hard- und/oder Software.

7. Haftung

Winfo Data haftet für Schäden des Bestellers nur, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die Haftung wird der Höhe nach dem vereinbarten Entgelt jenes Produktes, das den Schaden verursacht hat bzw. mit dem der Schaden in unmittelbarem Zusammenhang steht, begrenzt. Wir haften unter anderem nicht für Schadenersatzansprüche Dritter, für mittelbare Schäden, Schäden aus Datenverlust, für entgangenen Gewinn oder erwartete Ersparnisse.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Teile Braunau am Inn. Für allfällige Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden

(gültig ab 1. Jänner 2000)